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BGH, 26.03.1987 - VII ZR 70/86 |
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- OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
Vertragsstrafenversprechen in AGB
Auszug aus BGH, 26.03.1987 - VII ZR 70/86
Der Senat tritt den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (veröffentlicht in ZIP 1986, 374 ff; vgl. auch Lindacher, ZIP 1986, 817 ff; Bunte, EWiR 1986, 323 f;… Palandt/Heinrichs, BGB, 46. Aufl., Anm. 6 c zu § 11 AGBG) in allen wesentlichen Punkten bei. - BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auszug aus BGH, 26.03.1987 - VII ZR 70/86
Denn die Einräumung eines einschränkungslosen Leistungsbestimmungsrechts verliert auch im kaufmännischen Bereich nicht deshalb seine Unangemessenheit, weil seine Ausübung an die Einhaltung billigen Ermessens gebunden ist (BGHZ 93, 29, 35).
- BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87
Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …
Es handelt sich vielmehr, wie der Senat bereits in einer anderen Entscheidung angedeutet hat, um ein Garantieversprechen oder eine ihm ähnliche Erklärung (Nichtannahmebeschluß vom 26. März 1987 - VII ZR 70/86 zu dem Urteil des OLG Frankfurt vom 21. November 1985 = BauR 1987, 324, 329 = ZfBR 1987, 152). - OLG Bremen, 31.05.1988 - 1 U 134/87
Zahlung restlichen Werklohns aus zwei Bauaufträgen; Aufrechnung mit einer …
der ZVB der Beklagten verstoße auch gegen das AGBG, weil sie als eine Vertragsstrafe- oder garantieähnliche Klausel anzusehen sei, die den vom BGH im Beschluß vom 26.3.198 als durchgreifend erachteten Bedenken unterliege (VII ZR 70/86).der ZVB Hochbau der Beklagten handelt es sich - anders als in dem vom OLG Frankfurt/M (ZIP 1986, 374 ff) und dem BGH (Nichtannahmebeschluß vom 26.3.1987 - VII ZR 70/86 -) entscheidenen Fall - nicht um eine garantie - oder strafähnliche Sanktion, sondern nach ihrer Formulierung eindeutig um eine Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen.
- OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 6 U (Kart) 79/90
Vertragsstrafe bei versuchtem Submissionskartell
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 27.10.1987 - 1 U 116/86
Zahlung einer Vertragsstrafe; Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung …
Das hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Nichtannahmebeschluß vom 26.3.1987 (VII ZR 70/86) ähnlich gesehen (Seite 3 m.w.N.), weil das Versprechen auf ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Bieters gerichtet sei und ihm deshalb (für die Zukunft) die Druckfunktion fehle.